Das Freenow-Cashback-Programm belohnt Sie für die Buchung von Geschäftsfahrten über die Freenow-App. Jedes Mal, wenn Sie eine Geschäftsfahrt über Ihr Geschäftsprofil absolvieren, erhalten Sie Cashback, den Sie für Ihre nächste private Fahrt einlösen können.
Wie funktioniert es?
- Cashback sammeln: Wenn Sie eine Geschäftsfahrt über Ihr Freenow-Geschäfts- oder Privatprofil buchen und bezahlen, erhalten Sie automatisch Cashback-Prämien für jede einzelne Fahrt.
- Verfolgen Sie Ihre Gutschriften: Das Cashback wird Ihrem Konto gutgeschrieben, sobald die Geschäftsfahrt abgeschlossen ist. Sie können Ihren Cashback-Kontostand im Bereich „Gutscheine & Guthaben“ Ihres Profils einsehen.
- Gültigkeit der Guthaben: Guthaben verfallen 60 Tage nach ihrer Erlangung.
- Nicht übertragbar: Das verdiente Cashback ist nicht übertragbar und kann für alle Fahrten verwendet werden.
So sehen Sie Ihren Cashback-Saldo
Ihr Cashback-Saldo wird innerhalb einer Stunde nach Abschluss einer Geschäftsreise im Bereich „Gutscheine und Guthaben“ Ihres Profils angezeigt. Wenn der Saldo leer ist, bedeutet dies wahrscheinlich, dass der Cashback bereits auf eine Fahrt angerechnet wurde.
So nutzen Sie den verdienten Cashback
Verwenden Sie den Schalter, um die Verwendung von Guthaben bei der Buchung einer privaten Fahrt zu aktivieren oder zu deaktivieren. Beachten Sie, dass der Cashback für alle Fahrten verwendet werden kann.
- Währungsbeschränkung: Cashback kann nur in derselben Währung verwendet werden, in der er gesammelt wurde. Wenn Sie beispielsweise Cashback in PLN sammeln, können Sie ihn nicht in Berlin verwenden, wenn dort eine andere Währung gilt.
- B Teilnahmeberechtigung:B Derzeit kann Cashback nur für Fahrten mit dem Taxi oder einem privaten Mietwagen gesammelt werden. Multi-Mobilitätsdienste folgen in Kürze.
Wenn du eine Cashback-Vergütung für eine Geschäftsreise über das Freenow Private Business Profile (PBT) erhalten und diese Vergütung privat genutzt hast, wird die zu versteuernde Barvergütung von Freenow im Rahmen des Pauschalbesteuerungsverfahrens getragen, wenn der Wert der Vergütung 1.080,00 € pro Jahr (pro Person) übersteigt, gemäß §3 Nr. 38 EStG und §37a EStG.