Wie lange ein Fahrer am Stück und Insgesamt fahren darf, wird vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt.
Laut § 3 ArbZG darf ein Fahrer 8 Stunden pro Tag arbeiten, diese Stunden können auf 10 erhöht werden, wenn dabei pro Woche 48 Stunden nicht überschritten werden.
Bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten eingehalten werden. Bei einer Arbeitszeit, die länger als 9 Stunden beträgt muss eine Pause von 45 Minuten gewährt werden. (§ 4 ArbZG)
Es muss nach Beendigung der Schicht eine Ruhezeit von 11 Stunden bis zum nächsten Arbeitsbeginn eingehalten werden. (§ 5 ArbZG)
Wichtig: Beachte bitte, dass zur Arbeitszeit auch Wartezeiten etc. dazugezählt werden.